Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.